Terms B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1.12.2021

 

1.         Geltungsbereich und Vertragspartner

 

1.1       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe an Unternehmer:innen im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

 

1.2       Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

 

1.3       Ihr Vertragspartner ist die Ursula Futura GmbH (nachfolgend auch „ursulafutura“ oder „wir“).

 

2.        Angebote, Bestellung, Vertragsabschluss

 

2.1       Sämtliche Angebote von ursulafutura sind freibleibend und unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Bestellzeitpunkt geltenden Fassung. Angaben auf der Website, in Katalogen und anderen Werbematerialien werden nur Vertragsinhalt, wenn wir in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug nehmen.

 

2.2      Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung des Kundenauftrags zustande. Wenn Sie Unternehmer:in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, müssen Sie Abweichungen der Auftragsbestätigung von Ihrem Auftrag unverzüglich rügen, widrigenfalls der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande kommt.

 

3.        Lieferbedingungen und Lieferfristen

 

3.1       Wir sind berechtigt, die Bestellung auch ohne entsprechenden Wunsch des Kunden in Teillieferungen auszuführen. In diesem Fall tragen wir alle dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.

 

3.2      Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wählen wir Verpackung, Versandart und Versandweg. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf dem Transportweg geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf Sie über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen des Versands geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.

 

3.3      Bei den Lieferfristen handelt es sich um Zirkaangaben. Wenn wir Produkte erst auf Ihre Bestellung hin fertigen, beginnt die Lieferfrist nach der Produktion zu laufen. Die Produktionszeit ist im Angebot angegeben. Wir werden Sie ehest möglich davon verständigen, wenn wir durch Ereignisse höherer Gewalt und sonstige Hindernisse an der Durchführung des Verkaufs gehindert sind – zB durch Brand, Katastrophenfälle, behördliche Eingriffe oder arbeitsrechtliche Maßnahmen, Lieferschwierigkeiten der Produzenten oder Vorlieferanten. Für die Dauer und im Umfang des Hindernisses sind wir von der Lieferverpflichtung befreit und auch dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

3.4      Wenn Sie die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin am vereinbarten Lieferort abnehmen, werden wir die Ware für die Dauer von vier Wochen auf Ihre Gefahr und Kosten lagern. Unser Recht, vom Vertrag wegen Verzugs des Kunden zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen, bleibt davon unberührt.

 

3.5      Sie haften für alle Nachteile und Kosten, die durch Vereitelung der Annahme der Ware, zB wegen Ortsabwesenheit zum vereinbarten Lieferzeitpunkt, entstehen.

 

3.6      Unwesentliche Mängel berechtigten Sie nicht zur Verweigerung der Annahme.

 

4.        Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen

 

4.1      Es gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. anwendbarer Steuern, Abgaben, Verpackungs- und Transportkosten netto ab Werk. Wir sind bei Folgeaufträgen nicht an die bisher gültigen Preise gebunden.

 

4.2      Sie erklären sich mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen und deren Zusendung per E-Mail einverstanden. Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem sie auf dem Konto von ursulafutura gutgeschrieben wird.

 

4.3      Im Fall eines Zahlungsverzugs stehen uns Zinsen nach § 456 UGB zu. Weiters sind wir berechtigt, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, geltend zu machen. Bei Einschaltung eines Inkassoinstituts verpflichten Sie sich, jene Vergütung zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweils gültigen Fassung, ergeben. Bei Einschreiten eines Rechtsanwalts ist der Kunde verpflichtet, maximal jene Vergütung zu ersetzen, die sich aus den Autonomen Honorarkriterien (AHK) und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), in der jeweils gültigen Fassung, ergeben – abrufbar www.oerak.at. Unternehmerkunden haben uns pauschale Mahnspesen von EUR 40,00 für eine berechtigte Mahnung zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

4.4      Im Fall des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, weitere Leistungen von einer Akontozahlung, Vorauszahlung oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen.

 

5.        Eigentumsvorbehalt

 

5.1       Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen Sie zustehenden Ansprüche in unserem Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Zahlung für eine bestimmte Forderung gewidmet ist.

 

5.2      Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie mit Ihren Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesem Abschnitt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändungen und zu einer Sicherheitsübereignung, sind Sie nicht berechtigt.

 

5.3      Für den Fall der Weiterveräußerung treten Sie schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von ursulafutura alle Ihnen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Ihre Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Auf unser Verlangen haben Sie uns unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der an uns abgetretenen Rechte gegenüber Ihren Kunden erforderlich sind.

 

6.        Gewährleistung und Haftung

 

6.1       Sie haben die gelieferte Ware unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Abweichungen bei den Maßen, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Arbeitstagen nach Übernahme der Ware, versteckte Mängel innerhalb 14 Arbeitstagen nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und zu belegen. Erfolgt die Mängelrüge nicht entsprechend, sind alle Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aufgrund der Mangelhaftigkeit ausgeschlossen.

 

6.2      Bei begründeter Mängelrüge werden wir die Mängel durch Nacherfüllung beheben. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder den Vertrag aufzulösen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur nach Maßgabe von Punkt 6.3.

 

6.3      Wir haften ausschließlich für Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt haben. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter (zB Pönalen) sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden an der Person und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

7.        Aufrechnung von Ansprüchen

 

7.1       Die Aufrechnung Ihrer Forderungen gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.

 

8.        Schlussbestimmungen

 

8.1      Jeder Vertrag mit uns unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

 

8.2      Die Vertragssprache ist Deutsch. Versionen dieser Bedingungen in anderen Sprachen dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

 

8.3      Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

 

8.4      Erfüllungsort ist der Sitz der Ursula Futura GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die Ware an einen anderen Ort geliefert wird oder werden soll.

 

8.5      Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, einschließlich der Frage ihres wirksamen Zustandekommens und ihrer Beendigung, ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz der Ursula Futura GmbH zuständig.